RELIGIONEN IN HANNOVER
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Evangelisch-reformierte Kirche

MARTIN GOEBEL
 
Entstehung
Akzente reformierter Theologie
Die Ortsgemeinde in Hannover
Kontaktadressen
Literatur - Zeitschriften
  Evangelisch-reformierte Kirche, Lavesallee 
Foto: Ewald Wirth, 2002.
ENTSTEHUNG

Die Evangelisch-reformierte Kirche ist eine der beiden Evangelischen Kirchen, die in der Reformationszeit entstanden sind. Während sich in Deutschland vor allem die Wittenberger Reformation Martin Luthers ausbreitete, war die Reformation  in der Schweiz und in den Oberdeutschen Städten zunächst mit dem Namen Huldrich Zwingli (1484-1531) verbunden. Prägend für die entstehende Reformierte Kirche wurde das Wirken Johannes Calvins (1509-1564) in Genf.

Außer den Evangelisch-lutherischen und der Evangelisch-reformierten Kirche gibt es unierte Kirchen, die Zusammenschlüsse reformierter und lutherischer Gemein-den oder Kirchen sind.
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AKZENTE REFORMIERTER THEOLOGIE

Weltverantwortung

Ein Beispiel für Calvins Fortführung der Reformation war seine Auseinanderset-zung mit dem rein profanen Genfer Stadtstaat. Diesem hielt Calvin - der anders ak-zentuierte als Luther, der die Auswüchse einer obrigkeitskonformen Kirche vor Augen hatte - entgegen: Das Evangelium, die Frohe Botschaft von Jesus Christus, betrifft das ganze  Leben in Kirche und Gesellschaft, in Politik und Kultur. Deshalb gehört es zur kirchlichen Verantwortung, Mißstände in der Welt zu benennen und zu ihrer Beseitigung beizutragen. Aktuell wurde diese reformatorische Einsicht auch in der Friedensdebatte, die sich an der Bereitstellung atomarer Massenvernichtungsmittel entzündet hatte. In enger Anlehnung an den Heidelberger Katechismus und die Barmer Theologische Erklärung (s.u.) berief sich das Moderamen des Reformierten Bundes eben auf dieses Erbe reformierter Theologie, als es 1982 „Das Bekenntnis zu Jesus Christus und die Friedensverantwortung der Kirche“ formulierte. Darin heißt es: „Jesus Christus ... ist der eine und einzige Herr, dem wir im Leben und Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben. Sein Gebot ist Maßstab und Grenze auch aller innerweltlichen, politischen Verantwortung der Christen. Dieses Bekenntnis unseres Glaubens ist unvereinbar mit der Auffassung, die Lösung des Problems der notwendigen und angemessenen Machtmittel des Staates sei allein dem politischen Ermessen ... vorbehalten. ... Massenvernichtungsmittel(n) ...gilt von seiten der Christen ein aus dem Bekenntnis zu Gott dem
Schöpfer, Versöhner und Erlöser gesprochenes bedingungsloses „Nein!, ein ,Nein
ohne jedes Ja’.“

Rechtfertigung aus Gottes Gnade

Auslösend für die Reformation war jedoch nicht die theologische Reflexion des Verhältnisses zwischen Kirche und jeweiliger Regierung. Die Entstehung Evangeli-scher Kirchen war das Resultat eines zunächst innerhalb der mittelalterlichen Rö-misch-Katholischen Kirche geführten, dann aber kirchentrennend wirkenden theo-logischen Streites über die Frage: Wie kann der Mensch als einer, der das Gottgewollte nicht tut, vor Gott bestehen? Die Reformatoren stimmten in Abgrenzung zur damaligen Lehre der Römisch-Katholischen Kirche alle darin überein, daß dies al-lein durch Gottes Gnade geschehen könne.
Gottesdienst

Die Reformation zeigte auch Auswirkungen im Verkündigungs- und Gottesdienst-verständnis. Zwingli und Calvin gaben die von Luther eigentlich nur als Provisorium zur Deutschen Messe gewandelte katholische Messe gänzlich auf und lehnten ihre Gottesdienstform am katholischen Predikantengottesdienst an, einem reinen katholischen Wortgottesdienst. Im reformierten Gottesdienst steht das Hören auf die „lebendige Stimme des Evangeliums“ im Zentrum. Dieses geschieht vorrangig in der Predigt. Neben ihr dienen das Singen der Gemeinde, insbesondere auch des Liedpsalters (eine Bereimung und Vertonung aller 150 Psalmen des Alten Testa-ments), Gebet und Bibellesung dem Lebendig-werden-Lassen des Wortes in der Gegenwart der Hörerinnen und Hörer. Der Gottesdienstraum ist kein sakraler Raum. Er ist geprägt von nüchterner Sachlichkeit ohne Kreuz oder Kruzifix, ohne Altar und Bilder.

Bekenntnis

Wichtige Bekenntnisschriften der Evangelisch-reformierten Kirche sind neben den alt-kirchlichen Bekenntnissen der Heidelberger Katechismus (1563) und die Theolo-gische Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen (1934).  Diese Bekenntnisse sind den Schriften der Bibel in Altem und Neuem Testament nachgeordnet und werden - vorbehaltlich weiterführender schriftgemäßer Glaubenserkenntnis -  im-mer als vorläufige und zeitbedingte Äußerung formuliert.

Kirchenverständnis

Vorläufig und zeitbedingt ist auch die Erscheinungsform der Kirche. Der Name „Reformierte Kirche“ leitet sich her von ,,ecclesia reformata et semper reformanda“, d.h. „reformierte und immer zu reformierende Kirche“. Nach reformierter Auffassung kann Kirche nie eine endgültige Gestalt haben, sondern hat immer neu die dem Evangelium angemessene Form zu suchen.

Kirche und Israel und die Sendung der Kirche

Das Verhältnis zu Israel und die Sendung der Kirche gehören in der Evangelisch-reformierten Kirche zu den grundlegenden Verfassungsgrundsätzen :
§1, Abs. 2: „Gott hat Israel zu seinem Volk erwählt und nie verworfen. Er hat in Jesus Christus die Kirche in seinen Bund hineingenommen. Deshalb gehört zum Wesen und Auftrag der Kirche, Begegnung und Versöhnung mit dem Volk Israel zu suchen.“
§1, Abs.3: „Jesus Christus sendet seine Kirche zu allen Völkern, um ihnen Gottes Verheißungen und Weisungen zu bezeugen und sie in seine Nachfolge zu rufen.“
Das Verhältnis der Kirche zu Israel hat die Evangelisch-reformierte Kirche als nicht beliebig, sondern in der beschriebenen Weise als Wesenszug der Kirche erkannt. Die Evangelisch-reformierte Kirche, in der das Alte und das Neue Testament als gleich gewichtete Schriftsammlungen angesehen werden, sieht den Bund Gottes mit Israel als ungekündigt an. Die Kirche ist darauf angewiesen, mit Israel als ihrer Wurzel den Dialog zu suchen. Israel und Kirche sind gemeinsam in die Welt gesandt. 
Auch das Verhältnis zur Mission, die im letzten Jahrhundert durch ihre enge Verquickung mit dem Kolonialismus diskreditiert wurde, ist in der Evangelisch-reformieten Kirche neu bestimmt worden: Nicht die Kirche betreibt Mission, sondern allein Gott. Gott wendet sich der ganzen Welt zu, und die Kirche hat überall Zeugin seines Reiches zu sein, in dem Gerechtigkeit und Liebe, Frieden und Leben in Fülle zur Vollendung kommen. Zur daraus resultierenden missionarischen und ökumenischen Existenz der Kirche gehört die Solidarität mit den Armen und Unterdrückten.
 „Zur missionarischen und ökumenischen Existenz gehört die Begegnung mit Menschen anderer Religionen. Die Kirche strebt ein Verhältnis an, das GK (d.h. Zusammenleben) genannt werden kann. Denn im Lebensraum einer solchen Beziehung haben sowohl gemeinsame Weltverantwortung als auch Bezeugung des Glaubens ihren Platz." (Synodenerklärung vom 26.4.96)

Kirchenaufbau

Die Evangelisch-reformierte Kirche ist eine Kirche mit presbyterial-synodalem Aufbau. Die Kirchenleitung erfolgt durch das von der Gemeinde gewählte Presbyterium. Die Gemeinde wählt auch ihre Pfarrerinnen und Pfarrer. Nur Entscheidungen, die die einzelne Gemeinde nicht fällen kann, werden an die Synoden, in der wiederum ge-wählte Synodale beraten und beschließen, weitergegeben. Die Kirchenverfassung wendet sich damit gegen eine hierarchische Kirchenleitung. Dieser Grundsatz wurde bereits auf der Emder Synode von 1571 festgelegt: „Keine Gemeinde darf über eine andere, kein Gemeindeglied über ein anderes Vorrang oder Herrschaft beanspruchen. Alle Kirchenleitung erfolgt durch Presbyterium und Synoden.  Die Gemeinden ordnen ihre Angelegenheiten selbst.“
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DIE ORTSGEMEINDE IN HANNOVER

Die Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Hannover ist Kirche innerhalb der Evangelisch-reformierten  Kirche  (Synode  Evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), die ihren Verwaltungssitz in Leer / Ostfriesland hat. Zu dieser vergleichsweise kleinen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, die sich, wie ihr Name schon sagt, über weite Teile der Bundesrepublik, von Borkum bis Chemnitz, von Lübeck bis München, erstreckt, gehören 142 Gemeinden mit ca. 200.000 Gliedern. Die Evangelisch-reformierte  Kirchengemeinde Hannover  hat zwei Wurzeln. Die eine ist eine hugenottische, also eine von Flüchtlingen vor den französischen Religionskriegen im Jahr 1697 gegründete Gemeinde, die andere ist eine deutsche reformierte, 1703 gegründete Gemeinde. Heute gehören dieser 1819 zu einer Kirchengemeinde vereinten Gemeinde etwa 7.200 Glieder an, die verstreut in der Stadt und im Landkreis Hannover sowie in den Landkreisen Nienburg und Diepholz wohnen. Die Gemeinde hat vier Pfarrstellen; darüber hinaus ist ein Teil der Pfarrstelle für Verstreute Reformierte in der Gemeinde angesiedelt. 
Im Gemeindezentrum am Waterlooplatz, Lavesallee 4, finden mit wenigen Ausnahmen an jedem Sonn- und kirchlichen Feiertag Gottesdienste statt. 
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KONTAKTADRESSEN

Gemeindezentrum:
Lavesallee 4 (Waterlooplatz);
Gottesdienst 10.00 Uhr

Gemeindebüro: 
Evangelisch-reformierte Kirche 
Lavesallee 4 
30169 Hannover 
Mo - Fr  8.30 - 12.30 Uhr  
Tel.:  ( 0511) 21 555 88 0
Fax.: ( 0511) 21 555 88 19 
 

Internet
Homepage: www.reformiert-hannover.de

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LITERATUR

Lomberg, E./Nordholt, G./Rauhaus, A. (Bearb.):
DIE EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE IN NORDWESTDEUTSCHLAND.
BEITRÄGE ZU IHRER GESCHICHTE UND GEGENWART,
Weener 1982

Moderamen des Reformierten Bundes (Hrsg.): 
DAS BEKENNTNIS ZU JESUS CHRISTUS UND DIE FRIEDENSVERANTWORTUNG DER KIRCHE,
Gütersloh 1982

Schneider, Walter:
REFORMIERTE GEMEINDE IN HANNOVER.
In: H.W. Dannowski / W. R. Röhrbein, Geschichten um Hannovers Kirchen, S. 22-24, 
Hannover 1983.

Züchner, Christian (Hrsg.): 
REFORMIERT GESTERN UND HEUTE:
FÜNF GEMEINDEVORTRÄGE,
Bovenden 1996
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letzte Aktualisierung: 26. Dezember 2004

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