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Evangelisch-reformierte
Kirche
MARTIN GOEBEL
ENTSTEHUNG
Die Evangelisch-reformierte
Kirche ist eine der beiden Evangelischen Kirchen, die in der Reformationszeit
entstanden sind. Während sich in Deutschland vor allem die Wittenberger
Reformation Martin Luthers ausbreitete, war die Reformation in der
Schweiz und in den Oberdeutschen Städten zunächst mit dem Namen
Huldrich Zwingli (1484-1531) verbunden. Prägend für die entstehende
Reformierte Kirche wurde das Wirken Johannes Calvins (1509-1564) in Genf.
Außer den Evangelisch-lutherischen
und der Evangelisch-reformierten Kirche gibt es unierte Kirchen, die Zusammenschlüsse
reformierter und lutherischer Gemein-den oder Kirchen sind.
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AKZENTE
REFORMIERTER THEOLOGIE
Weltverantwortung
Ein Beispiel für Calvins
Fortführung der Reformation war seine Auseinanderset-zung mit dem
rein profanen Genfer Stadtstaat. Diesem hielt Calvin - der anders ak-zentuierte
als Luther, der die Auswüchse einer obrigkeitskonformen Kirche vor
Augen hatte - entgegen: Das Evangelium, die Frohe Botschaft von Jesus Christus,
betrifft das ganze Leben in Kirche und Gesellschaft, in Politik und
Kultur. Deshalb gehört es zur kirchlichen Verantwortung, Mißstände
in der Welt zu benennen und zu ihrer Beseitigung beizutragen. Aktuell wurde
diese reformatorische Einsicht auch in der Friedensdebatte, die sich an
der Bereitstellung atomarer Massenvernichtungsmittel entzündet hatte.
In enger Anlehnung an den Heidelberger Katechismus und die Barmer Theologische
Erklärung (s.u.) berief sich das Moderamen des Reformierten Bundes
eben auf dieses Erbe reformierter Theologie, als es 1982 „Das Bekenntnis
zu Jesus Christus und die Friedensverantwortung der Kirche“ formulierte.
Darin heißt es: „Jesus Christus ... ist der eine und einzige Herr,
dem wir im Leben und Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben. Sein
Gebot ist Maßstab und Grenze auch aller innerweltlichen, politischen
Verantwortung der Christen. Dieses Bekenntnis unseres Glaubens ist unvereinbar
mit der Auffassung, die Lösung des Problems der notwendigen und angemessenen
Machtmittel des Staates sei allein dem politischen Ermessen ... vorbehalten.
... Massenvernichtungsmittel(n) ...gilt von seiten der Christen ein aus
dem Bekenntnis zu Gott dem
Schöpfer, Versöhner
und Erlöser gesprochenes bedingungsloses „Nein!, ein ,Nein
ohne jedes Ja’.“
Rechtfertigung aus Gottes
Gnade
Auslösend für die
Reformation war jedoch nicht die theologische Reflexion des Verhältnisses
zwischen Kirche und jeweiliger Regierung. Die Entstehung Evangeli-scher
Kirchen war das Resultat eines zunächst innerhalb der mittelalterlichen
Rö-misch-Katholischen Kirche geführten, dann aber kirchentrennend
wirkenden theo-logischen Streites über die Frage: Wie kann der Mensch
als einer, der das Gottgewollte nicht tut, vor Gott bestehen? Die Reformatoren
stimmten in Abgrenzung zur damaligen Lehre der Römisch-Katholischen
Kirche alle darin überein, daß dies al-lein durch Gottes Gnade
geschehen könne.
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Gottesdienst
Die Reformation zeigte auch
Auswirkungen im Verkündigungs- und Gottesdienst-verständnis.
Zwingli und Calvin gaben die von Luther eigentlich nur als Provisorium
zur Deutschen Messe gewandelte katholische Messe gänzlich auf und
lehnten ihre Gottesdienstform am katholischen Predikantengottesdienst an,
einem reinen katholischen Wortgottesdienst. Im reformierten Gottesdienst
steht das Hören auf die „lebendige Stimme des Evangeliums“ im Zentrum.
Dieses geschieht vorrangig in der Predigt. Neben ihr dienen das Singen
der Gemeinde, insbesondere auch des Liedpsalters (eine Bereimung und Vertonung
aller 150 Psalmen des Alten Testa-ments), Gebet und Bibellesung dem Lebendig-werden-Lassen
des Wortes in der Gegenwart der Hörerinnen und Hörer. Der Gottesdienstraum
ist kein sakraler Raum. Er ist geprägt von nüchterner Sachlichkeit
ohne Kreuz oder Kruzifix, ohne Altar und Bilder. |
Bekenntnis
Wichtige Bekenntnisschriften
der Evangelisch-reformierten Kirche sind neben den alt-kirchlichen Bekenntnissen
der Heidelberger Katechismus (1563) und die Theolo-gische Erklärung
der Bekenntnissynode von Barmen (1934). Diese Bekenntnisse sind den
Schriften der Bibel in Altem und Neuem Testament nachgeordnet und werden
- vorbehaltlich weiterführender schriftgemäßer Glaubenserkenntnis
- im-mer als vorläufige und zeitbedingte Äußerung
formuliert.
Kirchenverständnis
Vorläufig und zeitbedingt
ist auch die Erscheinungsform der Kirche. Der Name „Reformierte Kirche“
leitet sich her von ,,ecclesia reformata et semper reformanda“, d.h. „reformierte
und immer zu reformierende Kirche“. Nach reformierter Auffassung kann Kirche
nie eine endgültige Gestalt haben, sondern hat immer neu die dem Evangelium
angemessene Form zu suchen.
Kirche und Israel und
die Sendung der Kirche
Das Verhältnis zu Israel
und die Sendung der Kirche gehören in der Evangelisch-reformierten
Kirche zu den grundlegenden Verfassungsgrundsätzen :
§1, Abs. 2: „Gott hat
Israel zu seinem Volk erwählt und nie verworfen. Er hat in Jesus Christus
die Kirche in seinen Bund hineingenommen. Deshalb gehört zum Wesen
und Auftrag der Kirche, Begegnung und Versöhnung mit dem Volk Israel
zu suchen.“
§1, Abs.3: „Jesus Christus
sendet seine Kirche zu allen Völkern, um ihnen Gottes Verheißungen
und Weisungen zu bezeugen und sie in seine Nachfolge zu rufen.“
Das Verhältnis der
Kirche zu Israel hat die Evangelisch-reformierte Kirche als nicht beliebig,
sondern in der beschriebenen Weise als Wesenszug der Kirche erkannt. Die
Evangelisch-reformierte Kirche, in der das Alte und das Neue Testament
als gleich gewichtete Schriftsammlungen angesehen werden, sieht den Bund
Gottes mit Israel als ungekündigt an. Die Kirche ist darauf angewiesen,
mit Israel als ihrer Wurzel den Dialog zu suchen. Israel und Kirche sind
gemeinsam in die Welt gesandt.
Auch das Verhältnis
zur Mission, die im letzten Jahrhundert durch ihre enge Verquickung mit
dem Kolonialismus diskreditiert wurde, ist in der Evangelisch-reformieten
Kirche neu bestimmt worden: Nicht die Kirche betreibt Mission, sondern
allein Gott. Gott wendet sich der ganzen Welt zu, und die Kirche hat überall
Zeugin seines Reiches zu sein, in dem Gerechtigkeit und Liebe, Frieden
und Leben in Fülle zur Vollendung kommen. Zur daraus resultierenden
missionarischen und ökumenischen Existenz der Kirche gehört die
Solidarität mit den Armen und Unterdrückten.
„Zur missionarischen
und ökumenischen Existenz gehört die Begegnung mit Menschen anderer
Religionen. Die Kirche strebt ein Verhältnis an, das GK (d.h. Zusammenleben)
genannt werden kann. Denn im Lebensraum einer solchen Beziehung haben sowohl
gemeinsame Weltverantwortung als auch Bezeugung des Glaubens ihren Platz."
(Synodenerklärung vom 26.4.96)
Kirchenaufbau
Die Evangelisch-reformierte
Kirche ist eine Kirche mit presbyterial-synodalem Aufbau. Die Kirchenleitung
erfolgt durch das von der Gemeinde gewählte Presbyterium. Die Gemeinde
wählt auch ihre Pfarrerinnen und Pfarrer. Nur Entscheidungen, die
die einzelne Gemeinde nicht fällen kann, werden an die Synoden, in
der wiederum ge-wählte Synodale beraten und beschließen, weitergegeben.
Die Kirchenverfassung wendet sich damit gegen eine hierarchische Kirchenleitung.
Dieser Grundsatz wurde bereits auf der Emder Synode von 1571 festgelegt:
„Keine Gemeinde darf über eine andere, kein Gemeindeglied über
ein anderes Vorrang oder Herrschaft beanspruchen. Alle Kirchenleitung erfolgt
durch Presbyterium und Synoden. Die Gemeinden ordnen ihre Angelegenheiten
selbst.“
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DIE
ORTSGEMEINDE IN HANNOVER
Die Evangelisch-reformierte
Kirchengemeinde Hannover ist Kirche innerhalb der Evangelisch-reformierten
Kirche (Synode Evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und
Nordwestdeutschland), die ihren Verwaltungssitz in Leer / Ostfriesland
hat. Zu dieser vergleichsweise kleinen Gliedkirche der Evangelischen Kirche
in Deutschland, die sich, wie ihr Name schon sagt, über weite Teile
der Bundesrepublik, von Borkum bis Chemnitz, von Lübeck bis München,
erstreckt, gehören 142 Gemeinden mit ca. 200.000 Gliedern. Die Evangelisch-reformierte
Kirchengemeinde Hannover hat zwei Wurzeln. Die eine ist eine hugenottische,
also eine von Flüchtlingen vor den französischen Religionskriegen
im Jahr 1697 gegründete Gemeinde, die andere ist eine deutsche reformierte,
1703 gegründete Gemeinde. Heute gehören dieser 1819 zu einer
Kirchengemeinde vereinten Gemeinde etwa 7.200 Glieder an, die verstreut
in der Stadt und im Landkreis Hannover sowie in den Landkreisen Nienburg
und Diepholz wohnen. Die Gemeinde hat vier Pfarrstellen; darüber hinaus
ist ein Teil der Pfarrstelle für Verstreute Reformierte in der Gemeinde
angesiedelt.
Im Gemeindezentrum am Waterlooplatz,
Lavesallee 4, finden mit wenigen Ausnahmen an jedem Sonn- und kirchlichen
Feiertag Gottesdienste statt.
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KONTAKTADRESSEN
Gemeindezentrum:
Lavesallee 4 (Waterlooplatz);
Gottesdienst 10.00 Uhr
Gemeindebüro:
Evangelisch-reformierte
Kirche
Lavesallee 4
30169 Hannover
Mo - Fr 8.30 - 12.30
Uhr
Tel.: ( 0511) 21 555
88 0
Fax.: ( 0511) 21 555 88
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Internet
Homepage: www.reformiert-hannover.de
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LITERATUR
Lomberg, E./Nordholt, G./Rauhaus,
A. (Bearb.):
DIE EVANGELISCH-REFORMIERTE
KIRCHE IN NORDWESTDEUTSCHLAND.
BEITRÄGE ZU IHRER GESCHICHTE
UND GEGENWART,
Weener 1982
Moderamen des Reformierten
Bundes (Hrsg.):
DAS BEKENNTNIS ZU JESUS
CHRISTUS UND DIE FRIEDENSVERANTWORTUNG DER KIRCHE,
Gütersloh 1982
Schneider, Walter:
REFORMIERTE GEMEINDE IN
HANNOVER.
In: H.W. Dannowski / W.
R. Röhrbein, Geschichten um Hannovers Kirchen, S. 22-24,
Hannover 1983.
Züchner, Christian (Hrsg.):
REFORMIERT GESTERN UND HEUTE:
FÜNF GEMEINDEVORTRÄGE,
Bovenden 1996
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